BIWAK UND WILDCAMPING
Unter Biwak versteht man ein zeitlich begrenztes Lager unter freiem Himmel oder in einem leichten Zelt, das von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang über eine einzige Nacht am selben Ort aufgeschlagen wird, ohne Spuren zu hinterlassen oder ein Feuer zu machen. Es geht darum, sich für die Nacht zu schützen.
Im Gegensatz zum Biwak bezeichnet Wildcampen das Zelten außerhalb von dafür vorgesehenen Plätzen und bedeutet normalerweise, dass man mehrere Tage lang an einem Ort kampiert.
IN ITALIEN - Aostatal
Auf dem Gebiet des Aostatals sind alle Formen des Aufenthalts oder des Zeltens verboten, auch wenn sie weniger als 24 Stunden dauern.
Biwakieren ist unterhalb von 2500 m verboten, d. h. praktisch auf dem gesamten Gebiet des Aostatals, durch das die Tour du Mont-Blanc führt.
IN DER SCHWEIZ - Wallis
Biwakieren oder wildes Zelten ist in der Schweiz generell verboten.
Ausnahmen: eine Nacht schlafen, nicht in Gruppen und oberhalb der Waldgrenze oder Notsituationen.
Biwakieren ist auch im Umkreis von bestimmten Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, bestimmte Parkzonen usw.), in Gefahrenzonen sowie auf Waldstraßen verboten.
Für die von der Tour du Mont-Blanc betroffenen Walliser Gemeinden sind folgende Regelungen zu beachten: